AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Das Kleingedruckte der MWW Medien GmbH
1. Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu nachfolgenden Geschäftsbedingungen aufgeführt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich erkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Preise
2.1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber, soweit keine anders lautende ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein.
2.2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
2.3. Überschreitet die Abwicklung eines Auftrages den Zeitraum von vier Monaten, so sind wir berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise insoweit anzupassen, als sich die der Kalkulation zugrundeliegenden Kosten (Löhne und Gehälter, Material, allgemeine Geschäftskosten) erhöht haben. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls seit Vertragsschluss eine Preissteigerung von mehr als 8 % pro Jahr zu verzeichnen ist.
2.4. Von uns nicht verschuldete oder andere, in Abweichung von der ersten Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere vom Auftraggeber veranlasste Korrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeschuld) ausgestellt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist vorbehaltlich nachfolgender Regelungen innerhalb von 21 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Ein Skontoabzug wird nur nach vorheriger Vereinbarung gewährt. Die Zahlung von Versand- (Fracht, Zoll, Porto) und Verpackungskosten ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
3.2. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskontspesen und sonstige Kosten trägt der Auftraggeber.
3.3. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3.4. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Kaufmann im Sinne des HGB oder Unternehmer im Sinne des AGBG ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI 3, nicht nachgekommen ist.
3.5. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss ein-getreten oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, in Verzug befindet.
3.6. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Verzugszinsen nach Satz 1.
4. Lieferzeit, Lieferung
4.1. Unsere Liefertermine sind regelmäßige Zeitvorgaben und keine Fixtermine, es sei denn, dies wird ausdrücklich textlich vereinbart.
4.2. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigmuster, Blaupausen usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Tag der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tag des Eintreffens seiner Stellungnahme.
4.3. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen.
4.4. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände auf unserer Seite oder auf Seiten unserer Vorlieferanten führen dazu, dass mit dem Auftraggeber ein neuer Liefertermin vereinbart wird.
4.5. Dem Auftragnehmer steht an, vom Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten, Datenträger, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
5. Beanstandungen
5.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschliessenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
5.2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche textlich nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 1 Monat nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintritt.
5.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragsnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragwertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragsnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragsnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungs-arbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisse sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
5.4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5.5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Ab-weichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
5.6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchem Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
5.7. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonder-anfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 % unter 2000 kg auf 15 %.
5.8. Schwankungen der Paßgenauigkeit von 1mm können nicht beanstandet werden.
6. Versand und Verpackung
6.1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Verpackung, Schutz und Transportmittel werden nicht zurückgenommen, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
6.2. Verpackungsmaterial wird zu den Selbstkosten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet und soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, nicht zurückgenommen. Soweit wir Verpackungsmaterialen zurücknehmen müssen – insbesondere Transportverpackungen – hat der Auftraggeber die Kosten des Rücktransports der Transportverpackungen zu tragen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
7.2. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr. Die ge-lieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechnet. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragsnehmer ab. Der Auftragsnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten, dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
7.3. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Besteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält zu jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
8. Ablehnung eines Auftrags aus technischen oder ethischen Gründen
Die MWW Medien GmbH behält sich vor, einen eingegangenen Auftrag zu stornieren bzw. nicht auszuführen, sofern sich nach Sichtung und anschließender Prüfung der durch den Kunden angelieferten Daten herausstellt, das diese aus technischen oder ethischen Gründen nicht verarbeitet werden können.
9. Präsentationen
9.1. Jegliche, auch teilweise Verwendung der von MWW Medien GmbH mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung der MWW Medien GmbH. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von MWW Medien GmbH zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
9.2. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen der MWW Medien GmbH.
9.3. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von MWW Medien GmbH im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei MWW Medien GmbH. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urheber-nutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff.10 auf den Auftraggeber über.
10. Nutzungsrechte
10.1. MWW Medien GmbH wird dem Besteller mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt MWW Medien GmbH ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung der MWW Medien GmbH.
10.2. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei MWW Medien GmbH.
10.3. Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat MWW Medien GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
11. Haftung
Unbeschadet anderer Regelungen in diesen Bedingungen haften wir bei Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers nur wie folgt: Wir haften in voller Schadenshöhe, soweit wir oder unsere leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Weiterhin haften wir auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer einfachen Erfüllungsgehilfen sowie bei jeder schuldhaften Verletzung von Hauptpflichten.
12. Korrekturen, Korrekturabzüge
12.1. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu überprüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
12.2. Für Verzögerungen infolge verspäteter Rücksendungen haften wir nicht.
12.3. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf Vorsatz und grobes Verschulden.
13. Verwahren, Versicherung
13.1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger, Datenträger, Filme und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände, sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13.2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
14. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
15. Eigentum, Urheberrecht
15.1. Die vom Auftraggeber zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Be-triebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, bearbeitete Daten, Druckplatten und Stehsätze bleiben auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers, werden nicht ausgeliefert und 3 Monate archiviert.
15.2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
16. Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
17.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB oder Unternehmer im Sinne des AGBG ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
17.2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wir die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.